Die neue allgemeine Bauartgenehmigung regelt jetzt den Einsatz der Typen MULTI-MONTI mit 16 Millimetern Durchmesser sowie MULTI-MONTI-plus mit 10, 12, 16 und 20 Millimetern Durchmesser in besonders dünnen Betonplatten mit nur 180 mm Bauteildicke. Gleichzeitig sind die mit den Schraubankern übertragbaren Lasten erhöht worden. „Mit der neuen allgemeinen Bauartgenehmigung bieten wir unseren Anwendern eine sehr flexible und zugleich wirtschaftliche Lösung für temporäre Befestigungen im Innen- und Außenbereich“, erklärt Andreas Heck, Leiter Produktmanagement Beton/Mauerwerk bei HECO. „Die Einsatzmöglichkeiten des Schraubankers werden durch die ab 180 mm zugelassene Betonplattendicke nochmals deutlich erweitert und dank der verbesserten Bemessungswiderstände eignet sich der Schraubanker auch bestens für die Montage von Betonfertigteilen. Gerade im Geschossbau mit geringen Deckenstärken bietet die neue aBG deutliche Vorteile.
Darüber hinaus sind je nach Anwendungsfall mehrere Einsätze mit ein- und demselben Schraubanker möglich, in jungem Beton durchaus auch zehn oder mehr.“ Weitere Vorteile ergeben sich nicht nur aus der Mehrfachverwendung der Betonschrauben, sondern auch aus der Möglichkeit, mit der Verarbeitung zu beginnen, sobald der Beton eine Druckfestigkeit von 10 N/mm² erreicht hat. Das sorgt für eine enorme Zeitersparnis. Damit empfiehlt sich der Einsatz der zugelassenen Schraubanker vor allem im Betonbau, etwa bei der Befestigung von Richtstützen für Schalungen oder Betonfertigteilen.
Weitere Anwendungsfälle sind Absturzsicherungen oder die zeitweise Installation von Versorgungsleitungen auf Baustellen. Dafür ist das bauaufsichtlich zugelassene Sortiment entsprechend vielfältig aufgestellt. „Wir bieten die Schraubanker für die Mehrfachverwendung mit dem kompletten Programm an Kopfvarianten an“, sagt Heck. „Somit sind zahlreiche Anwendungen möglich.“
Sichere Planung und Verarbeitung
Die Verarbeitung geht sehr einfach und zeitsparend vonstatten. „Die aBG gibt bereits die Lasten vor, die dann für alle Lastrichtungen gelten. Auf diese Weise lässt sich der erforderliche Dübeldurchmesser ohne großen Aufwand bestimmen“, erklärt Produktmanager Heck. Eine Bemessung im Einzelfall braucht nicht mehr durchgeführt zu werden, denn in der Zulassung sind Bauteildicken sowie Mindestabstände bereits definiert.
Gebohrt wird je nach Durchmesser des Schraubankers mit 18 mm (für Ø 20), 14 mm (für Ø 16), 10 mm (für Ø 12) oder 8 mm (für Ø 10). Dabei ist es ausreichend, wenn das Bohrmehl durch mehrmaliges Vor- und Zurückbewegen des Bohrers aus dem Bohrloch entfernt wird. Ein zusätzliches Ausblasen des Bohrloches ist nicht erforderlich. Das anschließende Eindrehen des Ankers kann zeitsparend mit einem Tangential-Schlagschrauber erfolgen.
Ohne großen Aufwand ist auch die Prüfung der Wiederverwendung möglich. Die dafür benötigte Prüfhülse ist Bestandteil der Zulassung und des Sortimentes. Sie wird einfach auf den Anker geschoben. Bleibt der Anker in der Prüfhülse stecken, ohne dass das vordere Ende herausschaut, kann er bei weiteren Befestigungen erneut zum Einsatz kommen.
Auf seinem YouTube-Kanal bietet HECO in verständlich aufbereiteten Videos praktische Montagetipps. Auch die Mehrfachverwendung von Schraubankern bei der Montage von Richtstützen ist dort in einem neuen Clip dargestellt.
HECO-Schraubanker erhält allgemeine Bauartgenehmigung für die Mehrfachverwendung
Dank der HECO-Prüfhülse kann die MULTI-MONTI-plus bei temporären Befestigungen jederzeit auf ihre Wiederverwendbarkeit geprüft werden.
Der wiederverwendbare Schraubanker für eine sichere und zeitsparende Montage.